Was ist zusätzlich zu den in der Baustoffliste ÖE festgelegten Anforderungen für die Verwendung zu beachten?
Grundsätzlich geben dazu die generellen Bestimmungen in der Baustoffliste ÖE Auskunft. Zum Beispiel wird betreffend mögliche Anforderungen an in der Baustoffliste ÖE angeführte Kennwerte (z. B. Brandverhalten) auf die relevanten landesrechtlichen Bestimmungen (am Verwendungsort) verwiesen.
Betreffend Verwendungsbestimmungen für recyceltes Material wird auf die Recycling-Baustoffverordnung BGBl. II Nr. 181/2015 in der Fassung BGBl. II Nr. 290/2016 verwiesen.
Betreffend Formaldehyd gilt für die Verwendung in Österreich Klasse E1 ÖNORM EN 13986 (2015.06.01).
Betreffend Gehalt an Pentachlorphenol gilt für die Verwendung in Österreich Pentachlorphenol ≤ 5 ppm gemäß ÖNORM EN 13986 (2015.06.01), Abschnitt 5.18.
Datum: 23.07.2019