Was ist die gesetzliche Grundlage für die Baustoffliste ÖE?
Als Grundlage gilt die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung und die landesgesetzlichen Umsetzungsvorschriften dazu. Gemäß Art. 19 der Vereinbarung ist für Bauprodukte oder Gruppen von Bauprodukten die Festlegung der von ihnen zu erfüllenden Anforderungen für die Verwendung in Österreich mittels der Baustoffliste ÖE vorgesehen.
Datum: 23.07.2019