Punkt: ÖNORM B 8110-6, Frage 2 Wie geht man mit beheizbaren Kellerräumen, Nebenräumen oder Wintergärten um? Bedeutet das Vorhandensein eines Wärmeabgabesystems auch automatisch, dass die Räume als konditioniert anzunehmen sind?
Grundsätzlich sind alle Räume, in denen ein Wärmeabgabesystem vorgesehen ist, in die Berechnung des Energieausweises einzubeziehen.
Allfällig angrenzende unbeheizte Räume werden entsprechend der 4 Kelvin-Regel innerhalb oder außerhalb der Hülle gerechnet.