Punkt: 5.6.2 Gibt es für den Anschluss mehrerer Feuerstätten für unterschiedliche Brennstoffe an den selben abgasführenden Teil einer Abgasanlage einer Wohnung oder Betriebseinheit im selben Geschoß besondere technische Anforderungen?

Es müssen die Anforderungen des Punktes 5.5 erfüllt sein. In der Regel müssen die Einmündungen für Abgase von Feuerstätten für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe in dieser Reihenfolge aufsteigend angeordnet werden.