Punkt: 4.7.1, Frage 2 Ist es zulässig, dass die erforderlichen Öffnungsquerschnitte nur im Brandfall zur Verfügung stehen? Wenn ja, welche Anforderungen gibt es an die Ansteuerung der Verschlüsse solcher Öffnungen?
Ja. Die Ansteuerung hat in diesem Fall durch eine automatische Brandmeldeanlage oder gemäß Punkt 4.7.2 (c) zu erfolgen. Auf die Bestimmungen des Punktes 8.3 „Lüftung von Garagen“ der OIB-Richtlinie 3 wird hingewiesen.