Punkt: 11.2.2 Darf die lichte Raumhöhe in Räumen, die keine Aufenthaltsräume sind, in Dachgeschoßen weniger als 2,10 m betragen?
Ja, die Bestimmung für die lichte Räumhöhe für Aufenthaltsräume in Dachgeschoßen ist sinngemäß auch auf andere Räume als Aufenthaltsräume anzuwenden, da es sinnwidrig wäre, wenn bei Nebenräumen strengere Bestimmungen bestünden als bei Aufenthaltsräumen, bei denen auch Raumhöhen gegen 0 m sein können.