Lfd. Nr. 5.1.11 Dämmstoffe für den Wärme- und/oder Schallschutz Gelten die Bestimmungen der lfd. Nr. 5.1.11 auch für Dämmstoffe, die ausschließlich für den Schallschutz (z.B. Trittschallschutz) Anwendung finden?
Gemäß Produktgruppe lfd. Nr. 5.1 sind in der Produktgruppe lfd. Nr. 5.1.11 Dämmstoffe für den Wärme- und Schallschutz von Bauwerken erfasst, nicht jedoch Dämmstoffe, die ausschließlich für den Schallschutz Verwendung finden.
Daher gilt die Einbauzeichenverpflichtung gemäß Produktgruppe lfd. Nr. 5.1.11 nicht für Dämmstoffe, die ausschließlich den Verwendungszweck Schallschutz (z.B. Trittschallschutz) zum Inhalt haben
Datum: 14.07.2020