Lfd. Nr. 23.2 Platten, Pflastersteine, Bordsteine Was bedeutet Klasse 1 bei dem Kennwert Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel unter lfd. Nr. 23.2?
Die Klasse 1 in der vorangegangen Ausgabe der EN 1341 (Ausgabe 2002) (und damit in der Festlegung in der Baustoffliste ÖE) war durch einen maximalen Verlust der Bruchfestigkeit von 20 % definiert. In der neuen Ausgabe der EN 1341 (Ausgabe 2012) ist der Kennwert als deklarierter Wert angegeben (ohne Grenzwert). Der Grenzwert „Verlust der Bruchfestigkeit von maximal 20 %“ findet sich nun im Abschnitt 6.1.1 in der ÖNORM B 3108, Ausgabe 2014. Durch Verweis auf die ÖNORM B 3108 kann geschlossen werden, dass mit der (ursprünglichen) Anführung der Klasse 1 der Grenzwert von 20 % gilt.
Diese Ausführungen gelten sinngemäß auch für diesen Kennwert nach EN 1342, wobei in der nächsten Novelle zur Baustoffliste ÖE noch klargestellt werden wird, dass auch für die Produktgruppe lfd. Nr. 23.2.3 die ÖNORM B 3108 (Ausgabe 2014) die Grundlage bildet.
Datum: 23.07.2019