Lfd. Nr. 23.2 Platten, Pflastersteine, Bordsteine Unter der lfd. Nr. 23.2.1 – Platten aus Naturstein für Außenbereiche EN 1341 – wird beim Kennwert Biegefestigkeit auf Tabelle B.1 der ÖNORM EN 1341 verwiesen. Ist das zutreffend?

Hier handelt es sich um einen Tippfehler. Der Verweis sollte richtigerweise lauten: Tabelle A.2. Die Nachweispflicht für die Verwendung der Produkte ist aber durch die Anführung des Kennwertes jedenfalls sichergestellt. Die Festlegung einer speziellen Klasse war schon in der vorangegangen Ausgabe der Baustoffliste ÖE nicht vorgesehen, dies gilt weiterhin. Es gelten die Klassen wie sie in der Tabelle A.2 für die unterschiedlichen Verwendungen vorgesehen sind.

Datum: 23.07.2019