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Thema 3

Auszug aus

CO2-Fußabdruck als Indikator für EU-Taxonomie-konforme Kreislauf-Strategien im Bauwesen                    

Autoren Rainer Pamminger, Wolfgang Wimmer

Denken in Gebäudeschichten
Um diese Gedanken nun in die Bauwirtschaft zu über­tragen, dürfen Gebäude nicht mehr als unveränderbare, monolithische Blöcke verstanden werden. Vielmehr soll­ten Gebäude als veränderbare Schichten betrachtet werden. Diese Schichten haben unter­schiedliche Funktionen, werden von unterschiedlichen Stakeholdern (z. B. Architekten, Bauingenieuren, Bewoh­nern etc.) beeinflusst und unterscheiden sich in ihrer Lebensdauer. Das Schichtenmodell bietet eine erste theoretische Grundlage und Orientierung für kreislaufgerechtes Bauen. Es zeigt, dass Schichten mit unterschiedlichen Funktionen und Lebensdauern trennbar und zugänglich sein müssen, um eine lange Verwendung von Gebäuden überhaupt erst zu ermöglichen. Oftmals werden Gebäude etwa aufgrund veralteter Gebäudetechnik (Services) abgerissen, da diese zu dauerhaft in der Gebäude- struktur (Structure) integriert ist, um sie neuen Anforderungen anzupassen. Hier gilt es vor allem die inneren Schichten wie Böden und Türen (Space Plan) oder Leitungen (Services), die eine geringere Lebensdauer aufweisen als die Gebäudestruktur (Structure), so zu gestalten, dass diese auch ausgetauscht werden können.

 

Gesetzliche Vorgaben als Treiber der Kreislaufwirtschaft

EU-Taxonomie-Verordnung
Vor dem Hintergrund der Kreislaufwirtschaft (des Circular Economy Action Plans) stellt die EU-Taxonomie bestimmte Anforderungen an Gebäude. So müssen bei Neubauten mindestens 90 % (der Masse in kg) wiederverwendet oder rezykliert werden (im Bestand mindestens 70 %). Derzeit werden Abbruchabfälle (83 %) meistens nur wertmindernd als Betonbruch, beispielsweise im Straßenbau oder zur Verschüttung, eingesetzt. Ganze Bauteile wie Fenster, Türen, Parkettböden oder Stiegen werden nur selten wiederverwendet. Bei Holz- und Kunststoffabfällen überwiegt die thermische Verwertung (Verbrennung zur Energiegewinnung), weil die Inhaltsstoffe (Holzschutz, flammhemmende Additive etc.) eine stoffliche Verwertung (= Recycling) verhindern. Weitere konkrete Design-Anforderungen in Bezug zur Kreislaufwirtschaft werden zu „design for adaptability and desconstruction“ spezifisch für jede Phase – Konzeptphase, Bauphase, Nutzungsphase – gestellt. Auch der CO2-Fußabdruck wird für Gebäude für jede Lebenszyklusphase gefordert. Ziel der EU-Taxonomie ist es, Kapitalströme in Richtung nachhaltiger, kreislauffähiger Investitionen zu lenken. Werden die Anforderungen nicht erfüllt und die Investition wird als nicht nachhaltig eingestuft, erhöhen sich die Finanzierungskosten.

EU-Bauproduktenverordnung
Eine weitere Folge des Green Deals ist die Überarbeitung der Bauproduktenverordnung. Auch hier werden Produktehersteller gefordert, Umweltinformationen zum Lebenszyklus ihrer Produkte bereitzustellen. Die Anforderungen, welche in der Bauproduktenverordnung vorgestellt werden, dienen der Orientierung für die Harmonisierung der Normen spezifischer Produktgruppen. In ihnen sollen in weiterer Folge die Anforderungen konkretisiert werden. Laut Bauproduktenverordnung sollen rezyklierbare Materialien und Sekundärrohstoffe bevorzugt werden. Zusätzlich werden auch Mindestanforderungen an Recyclinganteilen etc. gefordert und ein Digitaler Produktpass mit Informationen wie Gebrauchs- und Reparaturanleitungen wird eingeführt. … 

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 3.2023