Zum Inhalt Zum Hauptmenü Zu weiteren Infos


Thema 2

Auszug aus

Paris-kompatible Mehrfamilienhäuser                      

Autoren Thomas Roßkopf-Nachbaur, Martin Ploß

...

Auswirkungen auf die Energieversorgung

... Wird der Anteil der wärmepumpenbeheizten Gebäude, wie aus Klimaschutzgründen notwendig, in Neubau und Sanierung drastisch erhöht, so sollte der Zuwachs der Maximallast durch hohe Gebäudeeffizienz so gering wie möglich gehalten werden. Andernfalls müsste entweder die Windkraft als einzige erneuerbare Energiequelle mit hohen Winter-Erträgen noch stärker ausgebaut werden als ohnehin geplant, oder ein hoher Anteil der zukünfti­gen sommerlichen Stromüberschüsse aus erneuerbaren Quellen müsste jahreszeitlich gespeichert werden. Diese Speicherung wird ohne Zweifel notwendig sein, sollte jedoch unter Kosten- und Wirtschaftlichkeitsaspekten soweit wie möglich begrenzt bleiben. …

 

Paris-kompatibler Bereich

Zukünftige Absenkpfade für die Treibhausgasemissionen sollten aus dem Globalbudget abgeleitet werden, das heißt aus der verbleibenden Menge an CO2eq-Emissio­nen, um die Ziele des Paris-Abkommens mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu erreichen. Aus dem Globalbudget können zunächst Budgets für einzelne Staaten bestimmt werden und aus diesen sektorale Budgets – etwa für den Gebäudesektor. Aus dem sektoralen Budget können in einem weiteren Schritt die energetischen Qualitäten für Neubau und Sanierung in Szenarien abgeleitet werden.
Neubauten von Mehrfamilienhäusern können als Paris-kompatibel bezeichnet werden, wenn ihre Pro-Kopf-Treibhausgasemissionen im Betrieb bei etwa 125 bis 250 kg CO2eq/(P·a) liegen. Bei Annahme einer für Mehr­familienhäuser typischen Pro-Kopf-Wohnfläche von 40 m²WNF ergeben sich Emissionen von maximal 3 bis 6 kg CO2eq/(m²WNF·a).
Die genannten Werte müssen nicht ab sofort erreicht werden, sollten jedoch bis etwa 2030 unter Annahme realistischer Absenkpfade für die spezifischen Treibhausgasemissionen von Strom und Fernwärme eingehal­ten werden. …

 

Anforderungen an Paris-kompatible Mehrfamilienhäuser

Während die Mindestanforderungen an die energe­tische Gebäudequalität auf Basis standardisierter Energiebedarfsberechnungen (Energieausweis) erfolgt, wurde der Begriff Paris-kompatibles Mehrfamilienhaus bewusst auf Basis des realen Verbrauchs und der rea­len Energieerzeugung aus Erneuerbaren definiert. Nur der reale Verbrauch ist ein zuverlässiger Indikator für die energetische Gebäudequalität und für die durch das Gebäude verursachten Treibhausgasemissionen. Nur durch die Bewertung des realen Verbrauchs entsteht ein Anreiz, Gebäude in Planung und Bau, bei der Inbetrieb­nahme und im laufenden Betrieb durchgängig zu opti­mieren. …

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 3.2023