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Thema 1

Auszug aus

Renovierungspass für die Renovierungswelle                      

Autorinnen Susanne Geissler, Martina Hoffmann

 

Wozu ein Renovierungspass?

Weiterentwicklung: der Renovierungspass
Laut Kommissionsvorschlag zur Neufassung der EPBD erfüllt das – nun als Renovierungspass (Renovation Passport) bezeichnete – Dokument folgende Anforde­rungen:

  • Ausstellung durch eine qualifizierte und zertifizierte sachverständige Person nach einer Vor-Ort-Besichti­gung, auf der Grundlage der tatsächlichen Nutzung und der realen Energieverbrauchsdaten.
  • Enthält einen Sanierungsfahrplan mit Maßnahmen in aufeinander folgenden Schritten, sodass ein Gebäude bis 2050 zum Null-Emissions-Gebäude wird.
  • Enthält Angaben zu Vorteilen hinsichtlich Energie­einsparungen, Verringerung der Treibhausgasemissi­onen im Betrieb sowie Gesundheit, Komfort und der verbesserten Anpassungsfähigkeit des Gebäudes an den Klimawandel.
  • Enthält Informationen über mögliche finanzielle und technische Unterstützung.

 …

Der Renovierungspass aus Sicht der Immobilienwirtschaft

Aus immobilienwirtschaftlicher Sicht ist die Erstellung eines terminisierten Renovierungspasses auf Grund­lage eines Sanierungskonzeptes logisch. Bei den noch immer erlaubten Einzelbauteilsanierungen kann auf ein Sanierungskonzept verzichtet werden. Das ist wenig sinnvoll angesichts der Tatsache, dass der gesamte Gebäudebestand bis 2050 klimaneutral sein soll. Ein Renovierungspass inklusive Sanierungskonzept schafft Transparenz bei der Umsetzung bevorstehender Instand­haltungsmaßnahmen im Vergleich zu größeren Sanie­rungsarbeiten.

Anforderungen aus Sicht der Hausverwaltungen
Zunächst sollte im Wohnungseigentumsgesetz 2002 § 28 Abs 1 die Erstellung und Vorrätighaltung eines Renovie­rungspasses für das gesamte Gebäude als Angelegen­heit der ordentlichen Verwaltung gelistet werden. Der langfristige Fahrplan einer etappenweisen Sanierung sollte auch einen Umsetzungszeitraum bis 2050 beinhal­ten, sodass Hausverwaltungen gezielte Rücklagen bilden und die Finanzierung der anstehenden Arbeiten planen können.
Die Gültigkeit und Aktualisierung des Renovierungspas­ses müssen analog dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 geregelt werden. Eine Variante dazu ist, die Umsetzung des ersten Maßnahmenpakets mit fünf Jah­ren zu terminisieren und den Renovierungspass nach Umsetzung zu aktualisieren. Diese Vorgangsweise bietet auch die Möglichkeit, eine Anpassung bei Änderungen technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbe­dingungen vorzunehmen. …

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 3.2023