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Baustoffliste ÖA

Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB)

über die Baustoffliste ÖA

Die Verordnungen der Baustoffliste ÖA erscheinen als Sonderhefte in den Mitteilungen des Östereichischen Insituts für Bautechnik.
Die Online-Versionen zur Baustoffliste ÖA stehen am Seitenende zum Download zur Verfügung.

Die derzeit gültige Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖA besteht aus der Stammverordnung und der 1. Novelle.

 

Konsolidierte Fassung

Um dem Verwender der Baustoffliste ÖA einen raschen Überblick über alle vorliegenden Regelungen zu ermöglichen, wurden der technische Teil der Stammverordnung (Neufassung 2015) und die 1. Novelle zu einer konsolidierten Fassung zusammengefasst. Diese besteht aus der Liste der Bauprodukte samt ergänzenden Bestimmungen in der Anlage A.
 

1. Novelle der 6. Ausgabe der Baustoffliste ÖA (Neufassung 2015)

In der unten angeführten Tabelle stehen sowohl die Konsolidierte Fassung als auch die Erläuternden Bemerkungen zur 1. Novelle zur 6. Ausgabe der Baustoffliste ÖA (Neufassung 2015) sowie die "Einleitenden Bemerkungen" zum Download zur Verfügung. Für die Bundesländer Burgenland und Tirol wird darauf verwiesen, dass für die Liste der Bauprodukte jene im Sonderheft Nr. 14 gilt.
Die "Einleitenden Bemerkungen" dienen der Erläuterung der rechtlichen Situation und der Funktionsweise der Baustoffliste ÖA. Sie sind jedoch nicht Teil der Verordnung.
Die Verordnung bezieht sich auf die einzelnen landesgesetzlichen Umsetzungsvorschriften, daher wurde für jedes Bundesland eine eigene Verordnung erstellt. Die Verordnung besteht aus dem Verordnungstext, aus der Liste der Bauprodukte und den ergänzenden Bestimmungen.