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Alle FAQs

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OIB-Richtlinie 4

  • Punkt: 2.7
    Frage:

    Sind die Anforderungen der OIB-Richtlinie 4 an Türen auch auf Fenstertüren anwendbar?

    Antwort:

    Ja, die Anforderungen der OIB-Richtlinie 4 an Türen im Hinblick auf Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit sind sinngemäß auch auf andere begehbare Öffnungen (z. B. Fenstertüren) anzuwenden. Dies betrifft neben Punkt 2.7 auch alle anderen relevanten Punkte der OIB-Richtlinie 4. Der Regelungsbereich betreffend Bauprodukte (z. B. Leistungsanforderungen an Türen, Fenster, Fenstertüren) bleibt davon unberührt.

  • Punkt: 4.2 - Unterstützende Grafik
  • Punkt: 7.7.5
    Frage:

    Ist es zulässig, in bestehenden Gebäuden vertikale Hebeeinrichtungen zur Überwindung von Niveauunterschieden herzustellen?

    Antwort:

    Ja, im Sinne des gleichwertigen Abweichens dürfen in bestehenden Gebäuden vertikale Hebeeinrichtungen zur Überwindung von Niveauunterschieden errichtet werden.