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Alle FAQs

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OIB-Richtlinie 6, Leitfaden

  • Punkt: 2.1
    Frage:

    Welche Prüfwerte zur Berechnung des Lüftungsleitwertes können bei Kompaktlüftungsgeräte, die noch keine Prüfung nach ÖNORM EN 13141-7 haben, Verwendung finden?

    Antwort:

    Prüfwerte aus Prüfungen des PHI, die um 5%-Punkte und Prüfwerte aus Prüfungen des DIBt-TZWL, die um 14%-Punkte abgemindert wurden. Ohne Abminderungen können Prüfwerte, die vor dem 15.12.2010 (Neuerscheinung der ÖNORM EN 13141-7) ermittelt worden sind, herangezogen werden.

  • Punkt: 4.4.1
    Frage:

    Bedeutet die Formulierung „Ebenso sei festgehalten, dass ein Netto-Photovoltaikertrag NPVE gemäß EN 15316-4-6 berechnet werden kann, wobei als Bedingung einzuhalten ist, dass der gesamte Strombedarf je Monat des Gebäudes nicht durch den in Rechnung gestellten und der Bilanzierung zugeführten NPVE übertroffen werden darf (das heißt: Netzeinspeisungen dürfen nicht zur Verminderung des Endenergiebedarfs verwendet werden)", dass bei einem Wohngebäude der monatsweise zu ermittelnde NPVE maximal den Wert des monatlichen Haushaltstromverbrauchs substituiert?

    Antwort:

    Der Passus „Netzeinspeisungen dürfen nicht zur Verminderung des Endenergiebedarfs verwendet werden“ bedeutet, dass Erträge nur bei gleichzeitigem Auftreten eines Bedarfes bedarfsmindernd bilanziert werden dürfen! Bis zum Vorliegen standardisierter Lastgänge dürfen die vorliegenden Lasten auf die Nutzungszeiten gleichmäßig verteilt werden.

  • Punkt: 4.4.4 Frage 1
    Frage:

    Ist im Nenner der Formel für den Temperaturfaktor tf nicht richtigerweise der HWB*Rk einzusetzen anstelle HWBRK?

    Antwort:

    Ja, vergleiche HWB26 6 Zeilen tiefer, (Division durch 3)

  • Punkt: 4.4.4 Frage 2
    Frage:

    Welcher fKT Wert ist bei Gebäuden mit passiver Kühlung zu verwenden?

    Antwort:

    Bei Gebäuden mit passiver Kühlung handelt es sich nicht um ein Gebäude ohne vorhandene Kühlung (fKT = 0). Mangels eines eigenen Wertes für fKT ist daher der strengere der beiden fKT Werte für Kompressionskältemaschinen zu verwenden.

  • Punkt: 4.4.6
    Frage:

    Mit welcher Energieaufwandszahl ist für Bestandsgebäude im Falle direkt elektrischer Beheizung der Referenzheizenergiebedarf zu berechnen?

    Antwort:

    In der Berechnung ist die Energieaufwandszahl 1,005 mit der Rundung auf 3 Dezimalstellen zu verwenden (z.B. Formel 45 oder 75 ÖNORM H 5056:2011).

  • Punkt: 5.3.1
    Frage:

    Im Leitfaden Ausgabe 2011 ist im Punkt 5.3.1 der Default-Wert für die Dachfläche bei EFH und MFH ab 1900 mit 0,6 W/m²K angeführt, während dieser Wert im Leitfaden Ausgabe 2007 den Wert 0.9 W/m²K hat. Welcher Wert ist der Richtige?

    Antwort:

    Richtig ist der Wert 0,9 W/m²K.

  • Punkt: 6.1 Frage 1
    Frage:

    Wie ist "in der Empfehlung sind jedenfalls folgende Maßnahmen auszuweisen" in Abschnitt 6.1 des OIB-Leitfadens zu verstehen?

    Antwort:

    Das Zitat ist so zu verstehen, dass nur bei Nichtvorhandensein ausreichender Empfehlungen zu den fünf taxativ aufgezählten Maßnahmen zumindest diese beiden (a, b) zu geben sind.

  • Punkt: 6.1 Frage 2
    Frage:

    Auf welche Energiekennzahlen beziehen sich die beiden Maßnahmen a, b?

    Antwort:

    Es sind mindestens der HWB und eine weitere Energiekennzahl zu verbessern, wobei davon ausgegangen wird, dass sich keine Energiekennzahl dabei verschlechtert.