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FAQs 2011
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OIB-Richtlinie 4
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Punkt: 2.7
Frage:
Sind die für KFZ-Stellplätze geforderten Mindestmaße auch für mechanische Parksysteme verpflichtend?
Antwort:Die OIB-Richtlinie regelt Anforderungen an KFZ-Stellplätze in Bauwerken, wobei sich die räumlichen Anforderungen nur auf das Bauwerk beziehen und nicht auf maschinentechnische Anlagen. Die für mechanische Parkanlagen erforderlichen Abmessungen ergeben sich aus den technischen Anforderungen des Herstellers.
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Punkt: 5.1.3
Frage:
Ist das Durchlaufen eines Heat-Soak-Prozesses als Nachweis zur Absturzsicherung von ESG ausreichend?
Antwort:Die Bestimmung legt Anforderungen für vertikale Verglasungen aus ESG mit einer Splitterfallhöhe von mehr als 4 m fest. Der Heat-Soak-Prozess allein ersetzt nicht die zusätzlich geforderten Schutzeinrichtungen. Auf allfällige abweichende landesrechtliche Bestimmungen wird verwiesen.
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Punkt: 6
Frage:
Gelten die Anforderungen an den Verbrennungsschutz auch für Herde und Öfen?
Antwort:Herde und Öfen (z.B. Kachelöfen und Heizkamine), bei denen für die bestimmungsgemäße Verwendung heiße Oberflächen notwendig sind, sind von der Bestimmung des Punktes 6 nicht betroffen. Im Übrigen wird auf den Inhalt der Erläuternden Bemerkungen zur OIB-Richtlinie 4 verwiesen, woraus sich ergibt, dass primär an haustechnische Anlagen gedacht war.