Welchen Status haben die Verwendungsgrundsätze des OIB?
Verwendungsgrundsätze des OIB sind Regelwerke der Baustoffliste ÖA. Sie haben daher für die Anwendbarkeit der Baustoffliste ÖA den Status einer Verbindlichkeit.
In welchen Fällen ein Verwendungsgrundsatz des OIB heranzuziehen ist, ist in der Baustoffliste in der Rubrik Regelwerke festgelegt.
Im Wesentlichen enthalten sie die Festlegung des Anwendungsbereiches, der Prüfparameter und der Güteüberwachung.
Die Verwendungsgrundsätze können kostenlos über die OIB-Website heruntergeladen werden.
Datum: 23.07.2019