Punkt: 4.4.1 Gelten die Mindest-U-Werte nach Punkt 4.4.1 bei Gefälledämmungen auch im Tiefpunkt oder nur für den nach ÖNORM EN ISO 6946 ermittelten „Mittelwert“?
Die Nachweisführung hat für den gesamten Bauteil zu erfolgen.
Der Nachweis ist daher über den maximal zulässigen Leitwert, das ist das Produkt aus der Gesamtfläche und höchstzulässigem U-Wert aus Tabelle in Punkt 4.4.1, zu führen.
Für die Berechnung des U-Werts der Gefälledämmung sind die Regeln der Technik (ÖNORM EN ISO 6946) heranzuziehen.
Im Tiefpunkt der Gefälledämmung ist zusätzlich jener U-Wert einzuhalten, der eine schadensbildende Kondensation an der inneren Bauteiloberfläche und das Risiko zur Schimmelbildung an der inneren Bauteiloberfläche verhindert.