Lfd. Nr. 8.4.1 Nichttragende Innenwände Fußnote 2 bezieht sich auf ETAG 003 bzw. auf ein Europäisches Bewertungsdokument, ohne dieses näher zu spezifizieren. Was ist damit gemeint? Gibt es dazu nähere Hinweise?
ETAG 003 wurde bisher verwendet als Europäisches Bewertungsdokument nach Art. 66 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 („Bauproduktenverordnung“). Sie ist zwischenzeitlich gemäß Amtsblatt der Europäischen Union vom 29.5.2019, L 142/69, durch das Europäische Bewertungsdokument EAD 210005-00-0505 ersetzt worden. Daher gilt die Möglichkeit der Heranziehung von Produkten mit CE-Kennzeichnung (anstelle mit ÜA-Kennzeichnung) sowohl für solche auf Basis einer aufrechten ETA nach ETAG 003 als auch für solche auf Basis dieses EADs oder sinngemäßer EADs. In jedem Fall gelten die Ausnahmebestimmungen nach Anlage A, Punkt 8.4.1 der Baustoffliste ÖA in ihrer geltenden Fassung.
Datum: 23.07.2019