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ETB

Antrag für die Erteilung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETB)

Seit dem 1. Juli 2013 kann für Bauprodukte, die von einer harmonisierten Norm nicht oder nicht vollständig erfasst sind, eine Europäische Technische Bewertung (ETB) ausgestellt werden. Diese gilt jedoch nicht als „Zulassung“, sondern dient dem Hersteller, eine Leistungserklärung zu erstellen und das Bauprodukt mit der CE-Kennzeichnung zu versehen.

Anträge auf Ausstellung einer ETB können bei jeder Technischen Bewertungsstelle (TAB) in Europa gestellt werden. In Österreich ist dies das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB).