Natürlichen Ursprungs und dennoch die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs? Es ist kein Zufall, dass das radioaktive Edelgas Radon zunehmend als Innenraumschadstoff Beachtung findet. Denn hohe Radonwerte in Gebäuden sind nicht „natürlich“. Wenn in einem Gebäude ein Radonproblem besteht, dann ist es ein „Bauproblem“.

Text Wolfgang Ringer

Lungenkrebs durch Radon

Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es entsteht durch den radioaktiven Zerfall von Uran im Gestein. Da Uran als Spurenelement überall vorkommt, wird auch Radon in allen Böden gebildet. Aus dem Boden gelangt Radon durch Spalten und Risse im Gebäudefundament in die Raumluft. Durch den sogenannten Kamineffekt entsteht ein geringer Unterdruck, der Bodenluft und damit Radon in das Haus saugt. In geschlossenen Räumen kann es somit zu einer Anreicherung von Radon in der Atemluft kommen. Im Freien verflüchtigt sich Radon schnell und ist gesundheitlich unbedenklich. In Gebäuden können jedoch hohe Konzentrationen entstehen, die ein Gesundheitsrisiko darstellen. Radon ist laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs [1]. In Österreich werden etwa 400 Sterbefälle pro Jahr der Radonexposition in Innenräumen zugeschrieben.

Strahlenschutzgesetz und Radonschutzverordnung

Der Schutz vor Radon ist im Strahlenschutzgesetz [2] und der Radonschutzverordnung (RnV) [3] geregelt. Wesentliche Aspekte sind die Festlegung eines Referenzwertes, die Festlegung von Radonschutz- und Radonvorsorgegebieten, Regelungen zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz sowie die Bestimmung von Maßnahmen zum Schutz vor Radon.

Radonschutz im Baurecht

Heutzutage können neue Gebäude so errichtet werden, dass keine hohen Radonkonzentrationen auftreten. Die OIB-Richtlinie 3 „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“, Ausgabe 2023, sieht vor, dass Gebäude mit Aufenthaltsräumen in Radonschutz- und Radonvorsorgegebieten so auszuführen sind, dass ein gesundheitsgefährdender Eintritt von Radon aus dem Untergrund verhindert wird. Diese Anforderung gilt als eingehalten, wenn der Referenzwert von 300 Bq/m³ im Raum unterschritten wird. Welche baulichen Maßnahmen notwendig sein können, findet man für Neubauten in der ÖNORM S 5280-2 [4]. Beispiele für bauliche Maßnahmen sind die konvektionsdichte Ausführung der erdberührten Bauteile, siehe Grafik, oder der Einbau einer Radondrainage. Für Bestandsbauten gibt es erprobte Maßnahmen zur Senkung des Radonwertes. Hilfestellung gibt die ÖNORM S 5280-3 [5].

Information, Beratung, Ausbildung, Messung

Nähere Informationen stehen zur Verfügung auf den Webseiten der Fachstelle für Radon (www.radon.gv.at), des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), der Wirtschaftskammer (WKO), des Unternehmensserviceportals (USP) sowie bei den FAQs zur OIB-Richtlinie 3. Die Fachstelle für Radon der AGES bietet Schulungen zum baulichen Radonschutz an, die auch in Ausbildungsprogramme von Interessensvertretungen im Bauwesen eingebunden werden können. Die Liste der ausgebildeten Fachleute für den baulichen Radonschutz ist auf www.radon.gv.at ersichtlich. Für Informationen und Beratungen sowie die Durchführung von Radonmessungen steht eine Radoninfoline (+43 50555 41800 bzw. radonfachstelle@ages.at) zur Verfügung.

Literatur- und Normenverzeichnis

[1] World Health Organisation: WHO Handbook on Indoor Radon, WHO, Genf 2009.[2] Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG), BGBl. I Nr. 50/2020.[3] Radonschutzverordnung (RnV), BGBl. II Nr. 470/2020.[4] ÖNORM S 5280-2: Radon. Teil 2: Bautechnische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden, 15. Juli 2021.[5] ÖNORM S 5280-3: Radon. Teil 3: Sanierungsmaß-nahmen bei Gebäuden, 1. Jänner 2024.