Wovon ist die Neuaufnahme von Bauprodukten in die Baustoffliste ÖA abhängig?
Im Zuge der Aktualisierung der Baustoffliste ÖA können auch zusätzliche Produkte in die Baustoffliste ÖA aufgenommen werden. Es ist dazu notwendig, einen entsprechenden Antrag unter Anführung der Produktgruppe und des zu verwendenden Regelwerkes an das Österreichische Institut für Bautechnik zu richten.
Da die ÜA-Kennzeichnung von Produkten in der Baustoffliste ÖA nicht herstellerbezogen, sondern für diese Produktgruppe allgemein gültig ist, ist die Abstimmung unter den Herstellern Voraussetzung für die Antragstellung. Bei Vorliegen einer Interessensvertretung (Fachverband, Güteschutzverband etc.) empfiehlt sich die Antragstellung durch die Interessensvertretung.
Datum: 23.07.2019