Unter welchen Voraussetzungen darf ich ein in der Baustoffliste ÖE angeführtes Bauprodukt in Österreich verwenden?

Bauprodukte, für die europäische technische Spezifikationen vorliegen, dürfen verwendet werden, wenn sie diesen entsprechen bzw. nur unwesentlich davon abweichen, die CE-Kennzeichnung tragen und – sofern festgelegt – den in der Baustoffliste ÖE festgelegten Klassen, Stufen sowie Leistungsanforderungen für den vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Bei Verweis auf landesrechtliche Bestimmungen gelten für den jeweiligen Verwendungszweck die relevanten Bestimmungen auf Länderebene am Verwendungsort.

Datum: 23.07.2019