Punkt: 8, Frage 2 Welche Maßnahmen können bei denkmalgeschützten Gebäuden durchgeführt werden?

Denkmalgeschützte Gebäude sind im Grundbruch als solche ersichtlich gemacht. Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind alle baulichen Maßnahmen, dazu zählen auch Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, mit dem Bundesdenkmalamt abzustimmen. Vor der Durchführung bedarf es einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes nach § 5 Denkmalschutzgesetz. Informationen sind in der Richtlinie „Energieeffizienz am Baudenkmal“ des Bundesdenkmalamtes, März 2011, enthalten.