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Punkt: 5.1.1, Frage 2 Sind Blei- oder Tiffanyverglasungen in Türen und Verglasungen gemäß Punkt 5.1.1 zulässig?
Grundsätzlich nein, es sei denn, es werden Maßnahmen im Sinne des Punktes 5.1.2 ergriffen, wie z. B. ausreichend kleine Scheiben ohne scharfkantige Ränder.