Punkt: 4.3 Darf bei bestimmten absturzsichernden Verglasungen mit ausfachender Funktion gemäß ÖNORM B 3716 abweichend zur OIB-Richtlinie 4 auch ESG verwendet werden?
Nein, die OIB-Richtlinie 4 verlangt ein höheres Sicherheitsniveau, sodass die Ausnahmeregelung für die Verwendung von ESG nicht gilt.