Punkt: 2.6, Frage 4 Welche Anforderungen gelten für Gebäude, die unter das Nutzungsprofil „Sonstige Gebäude“ fallen.
Es sind die Mindest-U-Werte einzuhalten und es ist ein Energieausweis für „Sonstige Gebäude“ auszustellen. Ausgenommen von der Einhaltung der Mindest-U-Werte und der Ausstellung eines Energieausweises sind jene Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden (d.h. kleiner gleich + 5° C).