Punkt: 2.6, Frage 1 Wie ist ein Energieausweis für die Mischform Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude auszustellen?
Grundsätzlich wird festgehalten, dass das Ausstellen eines gemeinsamen Energieausweises aufgrund der Berechnung des Endenergiebedarfs von einzelnen Nutzungszonen bislang noch nicht geregelt ist. Jedenfalls ausgeschlossen ist dieses Addieren bei Zugrundelegung verschiedener Nutzungsprofile dieser Nutzungszonen (eventuell widersprüchliche Nutzungszeiten).