Punkt: 15.2.4 Für die Berechnung des fGEE bei Biomasseheizungen ist in der RL 6 für die Referenzausstattung keine Festlegung für die Betriebsweise getroffen (konstant – gleitend). Dadurch entstehen erhebliche Unterschiede in der Anforderung an den fGEE. Welche Betriebsweise ist bei Neubauten bei der Berechnung des fGEE bei Biomasseheizungen für die Referenzausstattung heranzuziehen?

In Neubauten passt sich die Vorlauftemperatur der Außentemperatur an (Heizkurve), eine gleitende Betriebsweise ist Stand der Technik und daher heranzuziehen.