Lfd. Nr. 15.2 Produkte/Materialen in Kontakt mit Trinkwasser Wie erfolgt die Nachweisführung im Rahmen der ÜA-Kennzeichnung für verchromte Armaturen in Kontakt mit Trinkwasser, wie z.B. Druckminderer?

Gemäß Abschnitt 9.3.9 der ÖNORM B 5014-3 sind Add New FAQ Postmetallische Überzüge (Beschichtungen) wie z.B. Nickel- oder Nickel-Chrom-Überzüge mit Ausnahme des verzinnten Kupfers und schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe nicht Gegenstand der Norm und damit auch nicht Gegenstand der Einbauzeichenregelung.
Hinweis: Es müssen lediglich die Grundwerkstoffe der Norm entsprechen (siehe Abschnitt 9.3.9 in ÖNORM B 5014-3).

Datum: 13.05.2020