Lfd. Nr. 15.2 Produkte/Materialen in Kontakt mit Trinkwasser. – Übergang zur europäischen Trinkwasserrichtlinie #25. Welche Regeln gelten für Produkte/Materialien in Kontakt mit Trinkwasser nach dem 31.12.2026: Ist jedenfalls eine Zertifizierung gemäß EU-Trinkwasserrichtlinie erforderlich? Wie lange dürfen Produkte in Österreich weiterhin mit dem ÜA-Zeichen auf dem Markt bereitgestellt und eingebaut werden?

Produkte/Materialien in Kontakt mit Trinkwasser gemäß Lfd. Nr.15.2 dürfen in Österreich bis zum Ende der Übergangsperiode gemäß EU-Trinkwasserrichtlinie am 31.12.2032 mit dem ÜA-Zeichen auf Grundlage einer aufrechten Registrierungsbescheinigung auf dem Markt bereitgestellt und eingebaut werden, wenn die Registrierungsbescheinigung spätestens am 31.12.2026 ausgestellt wurde und die laufende Fremdüberwachung ohne Unterbrechung durchgeführt wurde. Neue Registrierungsbescheinigungen können nach dem 31.12.2026 nicht mehr ausgestellt werden, bestehende Registrierungsbescheinigungen können aber verlängert werden.

Datum: 16.03.2026