Lfd. Nr. 15.2 Produkte/Materialen in Kontakt mit Trinkwasser Sind Schmutzfänger, Bad- und Küchenarmaturen samt Anschlussmaterial (z.B. Kopf- und Handbrausen gemäß EN 1112) ÜA-pflichtig? Sind die zugehörigen flexiblen Leitungen (z.B. Duschschläuche nach EN 1113) einbauzeichenpflichtig?

Für endständige Entnahme- bzw. Sanitärarmaturen gilt die Baustoffliste ÖA nicht (sinngemäß gilt das auch für die zugehörigen flexiblen Leitungen). Schmutzempfänger sind nicht Armaturen im Sinne der ÖNORM EN 736-1 Abschnitt 5 und daher ebenfalls nicht von der Baustoffliste ÖA erfasst.

Datum: 13.05.2020