Lfd. Nr. 15.2 Produkte/Materialen in Kontakt mit Trinkwasser Sind Brauchwassermischer (verbaut als mechanischer Verbrühschutz in WW-Leitung), Auflaufventile, einbauzeichenpflichtig?

Brauchwassermischer und Auslaufventile sind, wenn sie als endständige Sanitärarmatur verwendet werden, nicht einbauzeichenpflichtig. Mischarmaturen, die in der Trinkwasserleitung eingebaut werden, sind jedoch einbauzeichenpflichtig.
Hinweis: Für endständige Sanitärarmaturen (Entnahmehahn für Trinkwasser) sind gemäß Empfehlung des Gesundheitsministeriums BMG-75210/0006-II/B/13/2013 vom 14.02.2013 wegen möglicher Stagnation von Wasser die Anforderungen gemäß ÖNORM B 5014-3 allein nicht ausreichend und wären weitere Qualitätskriterien wie Zusammensetzung der Legierung, Herstellung und Nachbehandlung anzuwenden.

Letztes Update
Datum 27.07.2020