Punkt: 12.3 Kann der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes über ausreichende Speichermassen mittels des vereinfachten Verfahrens der ÖNORM B 8110-3:2012 geführt werden, wenn nicht alle Fenster nachts offen gehalten werden können?

Ja, zur Einhaltung der Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 ist dies möglich, da es nicht um den normativen Nachweis der Vermeidung sommerlicher Überwärmung geht, sondern um den Nachweis ausreichender Speichermassen.