Inhalt:
OIB-Richtlinie 2.3
Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
April, 2019
Inhalt
0 Vorbemerkungen
1 Begriffsbestimmungen
2 Allgemeine Anforderungen
3 Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 32 m
4 Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 32 m und nicht mehr als 90 m
5 Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 90 m
6 Bauführungen im Bestand
Anmerkung zum Dokument mit den Änderungen gegenüber der Version von März 2015: BLAU = inhaltliche Änderungen / GRÜN = editorielle Änderungen