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OIB-Richtlinien, Ausgaben
Die OIB-Richtlinien dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich. Sie werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik nach Beschluss in der Generalversammlung herausgegeben und stehen damit den Bundesländern zur Verfügung. Die Bundesländer können die OIB-Richtlinien (siehe Tabelle) in ihren Bauordnungen für verbindlich erklären, was bereits in allen Bundesländern der Fall ist. Von den OIB-Richtlinien kann jedoch gemäß den Bestimmungen in den diesbezüglichen Verordnungen der Bundesländer abgewichen werden, wenn der Bauwerber nachweist, dass ein gleichwertiges Schutzniveau erreicht wird, wie bei Einhaltung der OIB-Richtlinien. Dies soll die notwendige Flexibilität für innovative architektonische und technische Lösungen sicherstellen.
Die OIB-Richtlinien folgen dem Konzept leistungsorientierter bautechnischer Vorschriften
Die OIB-Richtlinien sind entsprechend den Grundanforderungen für Bauwerke der Bauproduktenverordnung (Berichtigung) gegliedert. Lediglich für die Grundanforderung „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen" gibt es keine OIB-Richtlinie. Es sind somit folgende OIB-Richtlinien anzuwenden:
OIB-RichtlinieN | Bezeichnung |
---|---|
OIB-Richtlinie 1 | Mechanische Festigkeit und Standsicherheit |
OIB-Richtlinie 2 | Brandschutz |
OIB-Richtlinie 2.1 | Brandschutz bei Betriebsbauten |
OIB-Richtlinie 2.2 | Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks |
OIB-Richtlinie 2.3 | Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m |
OIB-Richtlinie 3 | Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz |
OIB-Richtlinie 4 | Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit |
OIB-Richtlinie 5 | Schallschutz |
OIB-Richtlinie 6 | Energietechnisches Verhalten von Gebäuden |
Aktueller Stand
Die OIB-Richtlinien 2023 wurden in der Generalversammlung des OIB am 25. Mai 2023 beschlossen und sind noch nicht in Kraft getreten. Bis zu deren Inkrafttreten sind die OIB-Richtlinien vom April 2019 weiterhin gültig. Diese OIB-Richtlinien 1 bis 5 (Ausgabe April 2019) sind bereits in allen Bundesländern, die OIB-Richtlinie 6 (Ausgabe April 2019) ist derzeit in acht Bundesländern, in Kraft getreten.