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Wohnungseingangstüren mit Selbstschließfunktion

Richtlinie: 
Punkt: 
2.9.2
Frage: 

Kann bei Wohnungseingangstüren mit Selbstschließfunktion die geforderte leichte Bedienbarkeit von Türen (Punkt 2.9.2 in Verbindung mit Punkt 7.4.2 der OIB-Richtlinie 4, Ausgabe März 2015) auch nachträglich sichergestellt werden?

Antwort: 

Ja, da die Wohnungseingangstür der Wohnung zuzuordnen ist, gilt auch für die Wohnungseingangstür die barrierefreie Anpassbarkeit im Sinne des Punktes 2.9.2 in Verbindung mit Punkt 7.4.2 der OIB-Richtlinie 4, Ausgabe März 2015. Da jedoch die Anpassbarkeit ohne erheblichen Aufwand zu erfolgen hat, sind für spätere Installationsmaßnahmen von Freilauftürschließern, kraftunterstützenden Antrieben, vollautomatischen Antrieben mit Brandfallsteuerung etc. die entsprechenden Vorbereitungen (wie z.B. Leerverrohrungen) vorab durchzuführen.