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FAQs 2023
Die FAQs können mit nachstehenden Feldern gefiltert werden.
OIB-Richtlinie 3
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Punkt: 8.2.1
Frage:
Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den Referenzwert von 300 Bq/m³ für die Aktivitätskonzentration von Radon in der Luft im Jahresmittel gem. Radonschutzverordnung – RnV (verfügbar unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_470/BGBLA_2020_II_470.pdfsig) einzuhalten?
Antwort:Die neue Radonschutzverordnung – RnV kennt drei Einstufungen von Gebieten (Gebiete ohne Zuordnung, Radonvorsorgegebiete und Radonschutzgebiete) und zielt auf alle Gebäude mit Aufenthaltsräumen ab:
- Bei Gebieten ohne Zuordnung sind keine baulichen Maßnahmen für den Radonschutz erforderlich;
- Bei Radonvorsorgegebieten wäre nach derzeitiger Normenlage vorrangig eine konvektionsdichte Ausführung der erdberührten Bauteile gem. ÖNORM S 5280-2 „Radon. Teil 2: Bautechnische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden“, Ausgabe 15.07.2021 auszuführen;
- Bei Radonschutzgebieten wird zusätzlich zur konvektionsdichten Ausführung die Installation einer Radondrainage gem. ÖNORM S 5280-2 „Radon. Teil 2: Bautechnische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden“, Ausgabe 15.07.2021 empfohlen.
OIB-Richtlinie 4
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Punkt: 2.7.1
Frage:
Muss die Breite der nutzbaren Durchgangslichte von Türen in WC-Trennwandsystemen mindestens 80 cm betragen?
Antwort:Nein, da es sich bei diesen um Einrichtungsgegenstände handelt, kann von Punkt 2.7.1 der OIB-Richtlinie 4, Ausgabe Mai 2023 abgewichen werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 33 (6) der Arbeitsstättenverordnung (AStV) eine Breite von 60 cm nicht unterschritten werden darf.
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Punkt: 4.2 - Unterstützende Grafik
OIB-Richtlinie 6
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Punkt:
Frage:
Wie ist für die Energieausweiserstellung ein für Heizzwecke vorgesehenes Split-Klimagerät (mit einer Außenluft / Zuluft Wärmepumpe) einzugeben?
Antwort:Nachdem für Split-Klimageräte die Eingabeparameter in der ÖNORM H 5056-1 noch nicht vollständig abgebildet sind, hat die Eingabe in erster Näherung als Abluft-Zuluft-Wärmepumpe mit einem COP-Wert von maximal 1,5 zu erfolgen. Auf die Eignung des zum Einsatz kommenden Geräts bei den konkreten Klimaverhältnissen im Heizbetrieb ist zu achten (Labeling).
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Punkt: Muster „Energieausweis Nicht-Wohngebäude (NWG)“
Frage:
Was versteht man eigentlich unter PEBHEB+BelEB,zul,n.ern. ?
Antwort:1. Es sollte eigentlich nicht „zul“, sondern „3m“ heißen, also PEBHEB+BelEB,n.ern.,RK,3m
2. Im Falle eine Kühlenergiebedarfes sollte es heißen: PEBHEB+KEB+BelEB,n.ern.,RK,3m
OIB-Richtlinien, Begriffsbestimmungen
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Punkt: Architekturlichte
Frage:
Was ist unter Architekturlichte zu verstehen?
Antwort:Die Architekturlichte ist das Fertigmaß der Belichtungsöffnung in der Fassadenebene bzw. in der Ebene der Dachhaut. Siehe dazu die unterstützenden Grafiken „Architekturlichte Skizze 1“, „Architekturlichte Skizze 2“ und „Architekturlichte Dachflächenfenster“.