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FAQs 2023

Die FAQs können mit nachstehenden Feldern gefiltert werden.

OIB-Richtlinie 3

  • Punkt: 8.2.1
    Frage:

    Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den Referenzwert von 300 Bq/m³ für die Aktivitätskonzentration von Radon in der Luft im Jahresmittel gem. Radonschutzverordnung – RnV (verfügbar unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_470/BGBLA_2020_II_470.pdfsig) einzuhalten?

    Antwort:

    Die neue Radonschutzverordnung – RnV kennt drei Einstufungen von Gebieten (Gebiete ohne Zuordnung, Radonvorsorgegebiete und Radonschutzgebiete) und zielt auf alle Gebäude mit Aufenthaltsräumen ab:

    • Bei Gebieten ohne Zuordnung sind keine baulichen Maßnahmen für den Radonschutz erforderlich;
    • Bei Radonvorsorgegebieten wäre nach derzeitiger Normenlage vorrangig eine konvektionsdichte Ausführung der erdberührten Bauteile gem. ÖNORM S 5280-2 „Radon. Teil 2: Bautechnische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden“, Ausgabe 15.07.2021 auszuführen;
    • Bei Radonschutzgebieten wird zusätzlich zur konvektionsdichten Ausführung die Installation einer Radondrainage gem. ÖNORM S 5280-2 „Radon. Teil 2: Bautechnische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden“, Ausgabe 15.07.2021 empfohlen.

OIB-Richtlinie 4

  • Punkt: 2.7.1
    Frage:

    Muss die Breite der nutzbaren Durchgangslichte von Türen in WC-Trennwandsystemen mindestens 80 cm betragen?

    Antwort:

    Nein, da es sich bei diesen um Einrichtungsgegenstände handelt, kann von Punkt 2.7.1 der OIB-Richtlinie 4, Ausgabe Mai 2023 abgewichen werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 33 (6) der Arbeitsstättenverordnung (AStV) eine Breite von 60 cm nicht unterschritten werden darf.

  • Punkt: 4.2 - Unterstützende Grafik

OIB-Richtlinie 6

  • Punkt:
    Frage:

    Wie ist für die Energieausweiserstellung ein für Heizzwecke vorgesehenes Split-Klimagerät (mit einer Außenluft / Zuluft Wärmepumpe) einzugeben?

    Antwort:

    Nachdem für Split-Klimageräte die Eingabeparameter in der ÖNORM H 5056-1 noch nicht vollständig abgebildet sind, hat die Eingabe in erster Näherung als Abluft-Zuluft-Wärmepumpe mit einem COP-Wert von maximal 1,5 zu erfolgen. Auf die Eignung des zum Einsatz kommenden Geräts bei den konkreten Klimaverhältnissen im Heizbetrieb ist zu achten (Labeling).

  • Punkt: Muster „Energieausweis Nicht-Wohngebäude (NWG)“
    Frage:

    Was versteht man eigentlich unter PEBHEB+BelEB,zul,n.ern. ?

    Antwort:

    1. Es sollte eigentlich nicht „zul“, sondern „3m“ heißen, also PEBHEB+BelEB,n.ern.,RK,3m

    2. Im Falle eine Kühlenergiebedarfes sollte es heißen: PEBHEB+KEB+BelEB,n.ern.,RK,3m

OIB-Richtlinien, Begriffsbestimmungen

  • Punkt: Architekturlichte
    Frage:

    Was ist unter Architekturlichte zu verstehen?

    Antwort:

    Die Architekturlichte ist das Fertigmaß der Belichtungsöffnung in der Fassadenebene bzw. in der Ebene der Dachhaut. Siehe dazu die unterstützenden Grafiken „Architekturlichte Skizze 1“, „Architekturlichte Skizze 2“ und „Architekturlichte Dachflächenfenster“.