Der Smart Readiness Indicator (SRI) wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2018 in der EU-Gebäuderichtlinie zur Bewertung der „Intelligenzfähigkeit von Gebäuden“ eingeführt. Der folgende Artikel beleuchtet Hintergründe und aktuelle Entwicklungen dazu.

Text DI Armin Knotzer, Projektleiter bei AEE – Institut für Nachhaltige Technologien (AEE INTEC)

Motivation und Hintergrund

Die Klimaschutzziele und die damit einhergehende Forcierung der Nutzung erneuerbarer Energieträger zur Schaffung von größerer Unabhängigkeit von fossilen Energiequellen ließen die ersten „Intelligent Buildings“ schon vor den 2000er Jahren entstehen. Verstärkt durch die Wirtschaftskrise 2008 und strengere CO2-Emissionsziele bekam der Begriff des „Smart Buildings“ international stärkere Aufmerksamkeit und die Bedeutung „smarter“ Energiedienstleistungen nahm zu. Im Zusammenhang mit der Energieversorgung und -nutzung waren eine energieeffiziente Nutzung der Energie bzw. möglichst geringe Energieverluste im „smarten“ Betrieb der Gebäude gemeint.

Ab etwa 2010, und damit im Jahr der ersten Überarbeitung, sogenannter „recast“ oder „amendment“, der Ursprungs-Version der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD 2002) – auf Deutsch kurz „EU-Gebäuderichtlinie“ genannt – wurde in internationalen Forschungsprojekten zum flexibleren Einsatz und zur flexibleren Nutzung erneuerbarer Energieträger im Energiesystem und in Gebäuden geforscht, und damit „smarte Energietechnologien“ etabliert. Zum Beispiel lag im IEA Joint Project SHC Task 40 / ECBCS Annex 52 ‘Towards Net Zero Energy Solar Buildings’ ein Schwerpunkt auf der Lastanpassung und Netzinteraktion von Gebäuden, in Großbritannien starteten Überlegungen zu Nachfrageanpassungen mittels Tarifen, in Dänemark wurden einige Projekte zur Demonstration der Smart-Grid-Steuerung von Häusern mit und ohne Wärmepumpen durchgeführt und in Deutschland zum Einsatz von smarten Energiesystemen.

In den Richtlinien der Europäischen Kommission hielten „smarte“ Gebäude erst mit der Überarbeitung der EPBD 2018 Einzug. Während in der EPBD 2010 die Wörter „smart“ oder „intelligent“ noch gar nicht vorkamen, und „Automation“ nur einmal am Ende des Artikel 8 Absatz 2 genannt wurde, fand sich das Wort „smart“ in der EPBD 2018 schon 23 mal im Text, von „building automation and control system“ war immerhin schon 7 mal die Rede. Das heißt, dass Energieeffizienz und smarte Energiedienstleistungen stärker in Verbindung gebracht wurden, und es verlieh der Entwicklung Nachdruck, über die Gebäuderichtlinie nicht nur die Gebäudehüll- und Lüftungsverluste, sondern auch die Haustechnik und Energieversorgung in den Fokus zu nehmen.

Aktuelle Entwicklung auf EU-Ebene

Die Europäische Kommission (EC) forciert nun seit etwa 10 Jahren auf Basis des Maßnahmenpakets „Clean Energy for All Europeans“ von 2016, dem „European Green Deal“[1] von 2019 und dem „Clean Industrial Deal“ von 2025[2] im Gebäudebereich die Verschränkung von intelligenten Technologien mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Dazu soll auch die Bewertung der „smart readiness“ eines Gebäudes durch einen Indikator beitragen, um diese fit für die zukünftigen Anforderungen an erneuerbare Energienetze und den Bedürfnissen der Nutzer:innen zu machen.

Mit der EPBD im Juni 2018 hat die Europäische Kommission dann in Artikel 8 Absatz 10 und in Anhang IA einen sogenannten „Smart Readiness Indicator“ (SRI) als optionale Bewertung von Gebäuden eingeführt. Ein Konsortium um das Flemish Institute for Technological Research NV (VITO) hat in zwei Studien einen Vorschlag zur Berechnungsmethodik für die EC/DG Ener vorgelegt.

Auf EU-Ebene wurde dazu Ende Dezember 2020 ein Beschluss zur Methodik eines SRI gefasst, der auf diesen Studien basiert, und per Verordnung ab 1.1.2021 in Kraft gesetzt. Damit wurde auch die in der EPBD 2018 im Artikel 8 Absatz 11 angekündigte Testphase gestartet, an der optional seitens der Mitgliedsstaaten teilgenommen werden kann. Österreich war der erste Mitgliedsstaat der EU, der an dieser Testphase offiziell teilgenommen hat. Seit Herbst 2021 gibt es eine ‚SRI-Plattform‘ für interessierte Länder und Stakeholder, die ein weiteres Konsortium rund um VITO für die EC/DG Ener betreut. In der EPBD 2024 wird im Artikel 15 Absatz 2 die optionale EC-Methodik ab 2027 nun für große Nichtwohngebäude gefordert.[3]

Entwicklung in Österreich

Die Entwicklungen zum Smart Readiness Indikator (SRI) sind also auf EU-Ebene weit fortgeschritten, derzeit läuft die weiter oben genannte Testphase mit parallel aktiven europäischen Projekten sehr intensiv.

Österreich hat sich in mehreren Projekten früh mit dem SRI befasst. Seit 2016, parallel zur EU, wurden Aktivitäten zur „smart readiness“ in Gebäuden gesetzt – den Anlass dazu gab das internationale Projekt „Annex 67: Energy Flexible Buildings“ im Rahmen des EBC-Programms der IEA. Dort wurde bei der Auseinandersetzung mit der Energieflexibilität von Gebäuden zur Unterstützung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger und Senkung der CO2-Emissionen dadurch klar, dass ein „Smart Readiness Indicator“ genau diese Zielsetzung im Fokus haben sollte. Ein „Position Paper“ wurde 2017 dazu mit österreichischer Unterstützung verfasst[4]. Im Jahr darauf startete das Projekt „SRI Austria“ in Österreich, dessen Erkenntnisse 2020 auch publiziert wurden.[5]

Seither analysieren mehrere Organisationen das Thema für Österreich in verschiedenen Studien und Projekten, die in einer Ausgabe der „energy innovation austria“ (Ausgabe 2/2023) kurz beschrieben sind[6].

Ausblick

Derzeit werden Vorschläge zur Ergänzung der von der EU vorgeschlagenen Methode zur Umsetzung des SRI in der laufenden Testphase erarbeitet. Österreich ist in der SRI-Plattform sehr aktiv vertreten – das OIB hat hier eine koordinierende Funktion in Abstimmung mit dem BMWET übernommen. 2026 werden die Erkenntnisse der Mitgliedsstaaten aus ihren Testphasen von der EU-Kommission gesammelt und in einem Bericht Mitte des Jahres an das EU-Parlament und an den EU-Rat übermittelt. Dies und eine Überarbeitung der 2020 beschlossenen Rechtsakte spätestens 2027, mit Fokus einer Verpflichtung zur Angabe des SRI für große Nichtwohngebäude, wurden in der EPBD 2024 angekündigt.


Dieser Artikel ist im Rahmen des Projekts SRI Demo mit Unterstützung des Klima- und Energiefonds und des Projekts SRI2MARKET mit Unterstützung aus dem EU-LIFE Programm der EU-Kommission sowie den in den Projekten mitwirkenden Projektpartnern AEE INTEC, BOKU, IBO, FHTW, AIT und TU Wien entstanden.

Links zum Thema

Link zum IEA EBC Annex 67 „Position Paper“ zur Energieflexibilität von Gebäuden und SRI: https://www.annex67.org/publications/position-paper/

Link zur SRI-Plattform der EU: https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/energy-performance-buildings/smart-readiness-indicator/sri-platform-events-and-news_en

Link zur Testphase in den Mitgliedsstaaten der EU: https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/energy-performance-buildings/smart-readiness-indicator/sri-eu-countries_en

Link zum Projekt SRI Austria (2018-2019): https://nachhaltigwirtschaften.at/de/sdz/projekte/sri-austria.php

Link zur SRI2MARKET Bewertungstool- und eLearning-Plattform: https://sri2market.eu/; https://learning.sri2market.eu/moodle/

[6] energy innovation austria: Smart Readiness Indicator von Gebäuden Europäische und nationale Aktivitäten, Ausgabe 2/2023. https://www.energy-innovation-austria.at/article/smart-readiness-indicator-von-gebaeuden/, abgerufen am 05.08.2025


[1] MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS-UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN, Der europäische Grüne Deal. Brüssel, den 11.12.2019, COM(2019) 640 final inkl. Annex. https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:b828d165-1c22-11ea-8c1f-01aa75ed71a1.0021.02/DOC_1&format=PDF, abgerufen am 04.03.2022

[2] MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN, Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung. Brüssel, den 26.02.2025, COM(2025) 85 final. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025DC0085, abgerufen am 31.07.2025

[3] EPBD 2024: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401275, abgerufen am 12.06.2025

[4] Pernetti, R., Reynders, G., and Knotzer, A. (Editors): Energy Flexibility as a key asset in a smart building future, Contribution of Annex 67 to the European Smart Building Initiatives, November 2017. https://www.annex67.org/publications/position-paper/, abgerufen am 05.08.2025

[5] Knotzer, A., Fechner, J., Zelger, T., und Berger, A. (2020): Smart Readiness Indikator: Bewertungsschema und Chancen für intelligente Gebäude. Gleisdorf und Wien, November 2019. https://nachhaltigwirtschaften.at/resources/sdz_pdf/schriftenreihe-2020-08-sri-austria.pdf, abgerufen am 05.08.2025

[6] energy innovation austria: Smart Readiness Indicator von Gebäuden Europäische und nationale Aktivitäten, Ausgabe 2/2023. https://www.energy-innovation-austria.at/article/smart-readiness-indicator-von-gebaeuden/, abgerufen am 05.08.2025