Punkt: 10.2 Tabelle Frage 1 Ist das Prüfnormmaß 1,23 m x 1,48 m auch für Bauteile außer Fenster anzuwenden?
Nein, für Fenstertüren und verglaste Türen ist das Maß 1,48 m x 2,18 m, für Türen das Maß 1,23 m x 2,18 m und für Tore 2,00 m x 2,18 m anzuwenden. Dies ergibt sich aus der ÖNORM EN 12567-1.