Punkt: 2.2.3 Wie ist die Formulierung bezüglich Erhöhung der Fluchtwegsbreiten für je angefangene 60 Personen zu verstehen?
Bei Gängen und Treppen im Verlauf von Fluchtwegen für mehr als 120 Personen muss die lichte Breite für jeweils weitere angefangene 60 Personen um jeweils 60 cm erhöht werden.