Häufig gestellte Fragen
zu den OIB-Richtlinien 2023
Die Antworten zu den FAQs stellen die Interpretation der betreffenden OIB-Richtlinie durch den jeweiligen Sachverständigenbeirat für bautechnische Richtlinien zum Zeitpunkt der Erstellung dar. Die Entscheidung über die Auslegung der bautechnischen Bestimmungen in einem konkreten Bauverfahren liegt bei der zuständigen Baubehörde.
Die Architekturlichte ist das Fertigmaß der Belichtungsöffnung in der Fassadenebene bzw. in der Ebene der Dachhaut. Siehe dazu die unterstützenden Grafiken „Architekturlichte Skizze 1“, „Architekturlichte Skizze 2“ und „Architekturlichte Dachflächenfenster“.
bb_architekturlichte_skizze_1_ausgabe_2023
- Es sollte eigentlich nicht „zul“, sondern „3m“ heißen, also PEBHEB+BelEB,n.ern.,RK,3m
- Im Falle eine Kühlenergiebedarfes sollte es heißen: PEBHEB+KEB+BelEB,n.ern.,RK,3m
Nachdem für Split-Klimageräte die Eingabeparameter in der ÖNORM H 5056-1 noch nicht vollständig abgebildet sind, hat die Eingabe in erster Näherung als Abluft-Zuluft-Wärmepumpe mit einem COP-Wert von maximal 1,5 zu erfolgen. Auf die Eignung des zum Einsatz kommenden Geräts bei den konkreten Klimaverhältnissen im Heizbetrieb ist zu achten (Labeling).
Ablaufschema – Anforderungen an Absturzsicherungen
Nein, da es sich bei diesen um Einrichtungsgegenstände handelt, kann von Punkt 2.7.1 der OIB-Richtlinie 4, Ausgabe Mai 2023 abgewichen werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 33 (6) der Arbeitsstättenverordnung (AStV) eine Breite von 60 cm nicht unterschritten werden darf
Die neue Radonschutzverordnung – RnV kennt drei Einstufungen von Gebieten (Gebiete ohne Zuordnung, Radonvorsorgegebiete und Radonschutzgebiete) und zielt auf alle Gebäude mit Aufenthaltsräumen ab:
- Bei Gebieten ohne Zuordnung sind keine baulichen Maßnahmen für den Radonschutz erforderlich;
- Bei Radonvorsorgegebieten wäre nach derzeitiger Normenlage vorrangig eine konvektionsdichte Ausführung der erdberührten Bauteile gem. ÖNORM S 5280-2 „Radon. Teil 2: Bautechnische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden“, Ausgabe 15.07.2021 auszuführen;
- Bei Radonschutzgebieten wird zusätzlich zur konvektionsdichten Ausführung die Installation einer Radondrainage gem. ÖNORM S 5280-2 „Radon. Teil 2: Bautechnische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden“, Ausgabe 15.07.2021 empfohlen.