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FAQs 2011
Die FAQs können mit nachstehenden Feldern gefiltert werden.
OIB-Richtlinie 5
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Punkt: 2.2
Frage:
Gelten die Anforderungen an den Schallschutz der Außenbauteile für alle Räume eines Gebäudes, z.B. Aufenthaltsräume und Nebenräume?
Antwort:Die Anforderungen gelten nur im Sinne der ÖNORM B 8115-2 für Aufenthaltsräume.
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Punkt: 2.3
Frage:
Bei den Anforderungen an den Luftschallschutz sind Kindergärten nicht angeführt, welche Anforderungen gelten für diese?
Antwort:Es gelten dieselben Anforderungen wie für Klassenräume.
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Punkt: 2.5.1
Frage:
Wie ist der Begriff "andere Nutzungseinheit" bei Kindergärten zu verstehen?
Antwort:Die "andere Nutzungseinheit" ist auch der benachbarte Gruppenraum, wie bei Klassenzimmern.
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Punkt: 2.7
Frage:
Welche schalltechnischen Anforderungen gelten bei einem Doppelhaus?
Antwort:Es gelten die schalltechnischen Anforderungen wie bei Reihenhäusern.
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Punkt: 3.3
Frage:
Gelten die Anforderungen zur Lärmminderung auch für Büroräume?
Antwort:Da in der OIB-Richtlinie 5 nur Anforderungen durch Maßnahmen an die Raumbegrenzungsflächen gestellt werden, sind Büroräume bei üblicher Nutzung von der Anforderung nicht berührt. Durch die Einrichtungsgegenstände kann hier eine zufriedenstellende Raumakustik hergestellt werden.