Inhalt:
Thema 4
Auszug aus
Sicherheitsaspekte bei Bauprodukten
Autor Andreas Kolbitsch
Festlegungen in Regelwerken
Die für die Sicherheitsaspekte von Bauprodukten wesentliche Regelung ist die Europäische Bauproduktenverordnung (BPVO), die vor allem Serienprodukte bzw. serienartig hergestellte Produkte behandelt. Diese Verordnung trat 2013 (nach einer 18-monatigen Übergangsfrist) in Kraft und legt fest, dass Hersteller für jedes Produkt, für das eine harmonisierte Norm besteht (im Amtsblatt der EU kundgemacht wurde) oder für das eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ausgestellt wurde, eine Leistungserklärung zu erstellen haben und diese Produkte mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden müssen. ...
Verletzungsgefahr durch splitternd versagende Bauteile
Glaselemente und andere, durch schlagartiges Bruchverhalten charakterisierte Bauteile stellen sowohl in der Montage als auch im späteren Betrieb bekannterweise ein besonderes Risiko dar, da das Versagen ohne „Vorwarnung“ eintritt und nicht nur die mögliche Verletzung durch Splitter, sondern bei absturzsichernden Verglasungen auch Sturzverletzungen zur Folge haben kann. ...
Gefährliche oder leicht brennbare Inhaltsstoffe von Bauprodukten
Zahlreiche Wohnungs- und Gebäudebrände der letzten Zeit zeigten deutlich, dass nicht nur die Brennbarkeit der Bauprodukte, sondern das hitzebedingte Freisetzen von schädlichen Gasen (Stoffen) die Gefährdung betroffener Personen beeinflussen, da aus ursprünglich unbedenklichen Stoffen eine Vielzahl von Gefahrstoffen entstehen können. …
Absturzsicherungen und Kindersicherungen
Absturzsicherungen vor allem bei potenziell öffenbaren Fensterkonstruktionen, die nicht die vorgesehenen Parapethöhen aufweisen, stellen in diesem Zusammenhang ein besonders zu beachtendes Risiko dar. …
Rutschsicherheit von Bodenbelägen
Die Beurteilung der Rutschsicherheit von Bodenbelägen stellt seit vielen Jahren eine besondere Herausforderung für die Risikobeurteilung in Objekten dar, wobei der Aspekt der betriebsbedingten Abnutzung der Oberflächen und damit der Verringerung der Rutschsicherheit besonders zu beachten ist.
Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 2.2021