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Thema 3

Auszug aus

Zusammenarbeit Zollbehörden - Marktüberwachungsbehörden                                    

Autor Bernhard Herics

 

Kooperation mit dem Zoll

Im Jahr 2018 startete die Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Finanzen, Abteilung Zoll, mit dem Österreichischen Institut für Bautechnik. Diese Kooperation hat das Ziel, im Rahmen von Einfuhren aus Drittstaaten, die in Österreich getätigt werden, gemeinsame Schwerpunktaktionen im Bereich Bautechnik zu setzen. Bis es jedoch zu tatsächlichen Schwerpunktaktionen kommen kann, sind intensive Vorarbeiten sowohl seitens der jeweiligen Marktüberwachungsbehörde als auch der Zollbehörden vonnöten.

 

Der Weg von der Planung bis zur Umsetzung der Schwerpunktaktionen

  • Die Marktüberwachungsbehörde tritt mit dem Zoll im Bundesministerium für Finanzen in Kontakt. Es werden mögliche Produkte seitens der Marktüberwachungsbehörde, die im Rahmen einer Schwerpunktaktion anlässlich der Einfuhr überprüft werden sollen, präsentiert und erörtert.
  • Der Zoll versucht in einem zweiten Schritt die Produkte in den Zolltarif einzureihen. …
  • Nachdem die Produktselektierung mit der möglichen Einreihung in den Zolltarif vorgenommen wurde, startet der Zoll mit einer Auswertung der Einfuhren. Dabei werden unterschiedliche Maßstäbe und Parameter im zollinternen System abgefragt. Diese Daten ermöglichen Rückschlüsse über Einfuhren, die in der Vergangenheit im Bereich der gewählten Produkte getätigt wurden, vorzunehmen. Die ausgewerteten Daten stellen ein Gesamtbild dar, mit welcher Dimension aus welchen Staaten und Herkunftsländern Einfuhren erwartet werden können. Die Auswertungen ermöglichen dadurch sowohl den Marktüberwachungsbehörden als auch dem Zoll eine gute, vorausblickende Vorschau des zu erwartenden Arbeitsanfalls für die jeweilige Schwerpunktaktion.
  • Nachdem die Auswertungen, die sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, durch den Zoll abgeschlossenwerden, geht es in eine neuerliche Koordinierungssitzung mit der jeweiligen Marktüberwachungsbehörde. Dabei werden die Ergebnisse der Auswertungen seitens des Zolls vorgestellt und es erfolgt ein gegenseitiger Informationsaustausch …
  • In einem nächsten Schritt kommt die Hauptaufgabe der jeweiligen Marktüberwachungsbehörde zu. Diese erstellt ein inhaltliches Informationsblatt sowie eine dazugehörige Checkliste, welche den Zollorganen für die Kontrollen zur Verfügung gestellt werden. Beidiesen Informationen sind wesentliche Merkmale des zu kontrollierenden Produktes, der Beschaffenheit und Aufmachung enthalten. Des Weiteren sind etwaige Kennzeichnungspflichten und einfache, technische Beschreibungen, was im Rahmen der Kontrolle zu beachten wäre, maßgeblich. …

 

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 2.2021