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Thema 1

Auszug aus

Die neue Marktüberwachungsverordnung                                    

Autor Thomas Rockenschaub

 

… Alle vier Jahre soll eine nationale Marktüberwachungsstrategie erstellt werden. Die Marktüberwachungsbehörden gewährleisten gemäß Artikel 11 eine effektive Marktüberwachung von online und offline bereitgestellten Produkten, und haben sicherzustellen, dass geeignete und angemessene Korrekturmaßnahmen durch die Wirtschaftsakteure durchgeführt werden. Wenn der Wirtschaftsakteur keine ausreichenden Korrekturmaßnahmen setzt, ergreift die Marktüberwachungsbehörde zweckdienliche und angemessene Maßnahmen.

 

Überprüfungen

Überprüfungen sollen in einem angemessenen Umfang, mittels geeigneter Prüfungen anhand von Stichproben durchgeführt werden. In erster Linie sollen Überprüfungen der Unterlagen und gegebenenfalls auch physische Überprüfungen bzw. Laborprüfungen stattfinden. Die Ressourcen und Maßnahmen sind so auszurichten, dass der Markt wirksam überwacht und der nationalen Marktüberwachungsstrategie Rechnung getragen wird. …

 

Umfassende Befugnisse der MÜ-Behörden

Die Verordnung sieht zukünftig einheitliche, weitreichende Mindestbefugnisse nach dem Muster der VO (EU) 2017/2394 über Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) vor. Diese sind u.a.:

  • Zugang zu eingebetteter Software
  • Informationen über Details der Lieferketten und des Vertriebsnetzes für die auf dem Markt befindlichen Produktmengen und zu anderen Produktmodellen
  • Zugang zu allen Räumlichkeiten, Grundstücken etc. des Wirtschaftsakteurs
  • Feststellung des Eigentums an Websites
  • Erwerbung von Produktproben unter falscher Identität
  • Reverse Engineering
  • Entfernung von Inhalten von einem Webshop, Verpflichtung zur ausdrücklichen Anzeige eines Warnhinweises
  • Anweisung an Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft, den Zugang zu der Online-Schnittstelle einzuschränken, unter anderem auch durch Aufforderung einschlägiger Dritter
  • Recht der Marktüberwachungsbehörde auf Ersatz sämtlicher Kosten bei Nichtkonformität (nicht nur die entstandenen Prüfkosten) …

 

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 2.2021