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Thema 5

Auszug aus

 

Gesamtenergieeffizienz-Faktor fGEE

Autoren Martin Leitl, Norbert Prommer, Roland Zipfel

 

... OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“, Ausgabe 2019

Die Zielsetzung der OIB-Richtlinie 6 gemäß „Erläuternde Bemerkungen“ ist eine einheitliche Methodik zur Beurteilung der thermischen Qualität und Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, primär ausgedrückt durch Energiekennzahlen und die Festlegung von Anforderungen an diese Energiekennzahlen.

Die vier Hauptkenngrößen zur Ermittlung der Energieeffizienz von Gebäuden auf der ersten Seite des Energieausweises sind:

  • Heizwärmebedarf HWB
  • Primärenergiebedarf PEB
  • Kohlendioxidemissionen CO2
  • Gesamtenergieeffizienz-Faktor fGEE

HWB – Heizwärmebedarf (kWh/m2a)
Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche nötig ist, um eine Raumtemperatur von 20 °C / 22 °C (je nach OIB-Richtlinie 6) aufrecht zu erhalten. Anschließend bezieht man die errechneten Werte auf die beheizte und benötigte Bruttogeschoßfläche.

PEB – Primärenergiebedarf (kWh/m2a)
Der Primärenergiebedarf des Gebäudes beschreibt die gesamte Energie, die für den Bedarf im Gebäude benötigt wird, einschließlich des Aufwands für Herstellung und Transport des jeweiligen Energieträgers.

CO2 – Kohlendioxidemission (kg/m2a)
Diese Kenngröße beschreibt die für den gesamten Energiebedarf (Endenergiebedarf) im Gebäude errechnete Kohlendioxidemission. Mit eingerechnet sind Transport und Erzeugung der Energieträger sowie alle Verluste.

fGEE – Gesamtenergieeffizienz-Faktor
Das Gebäude im Gesamten wird verglichen mit einem Gebäude, das wärmetechnisch und haustechnisch nach den Anforderungen der OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2007, (das entspricht dem Baurecht 2007) ausgestattet ist. Je kleiner der Wert ist, desto effizienter ist das Gebäude. Ein fGEE von 0,6 bedeutet beispielsweise, dass die Gesamtenergieeffizienz um 40 % besser ist als nach Baurecht 2007 erforderlich.

Zusammengefasst haben die einzelnen Werte folgende Aussagekraft und Vorteile:

  • HWB berücksichtigt den Aspekt des Wärmeschutzes der Gebäudehülle.
  • PEB berücksichtigt den Aspekt der Ressourcenschonung der Energieträger.
  • CO2 berücksichtigt den Aspekt des Klimaschutzes.
  • fGEE berücksichtigt den Aspekt der Energieeinsparung des gebäudetechnischen Systems. …

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 2.2020