Inhalt:
Maximale Längsausdehnung
Richtlinie:
Punkt:
3.1.1
Frage:
Wie ist die maximale Längsausdehnung von 60 m eines Brandabschnittes bei komplexeren Grundrissen (z.B. L- und U-förmige Grundrisse, gekrümmte Baukörper) zu beurteilen?
Antwort:
Die Anforderung wird erfüllt, wenn der Grundriss des betrachteten Brandabschnittes in ein Quadrat mit 60 m Seitenlänge eingeschrieben werden kann.