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Grenzwert für maßgeblichen Außenlärmpegel, kurzzeitige Lüftungsvorgänge

Richtlinie: 
Punkt: 
10.1.2
Frage: 

Ist der in den Erläuternden Bemerkungen der OIB-Richtlinie 3 angeführte Grenzwert für den maßgeblichen Außenlärmpegel von 45 dB, ab dem eine natürliche Lüftung nicht mehr möglich ist, auch für kurzzeitige Lüftungsvorgänge gedacht?

Antwort: 

Nein, kurzzeitige Lüftungsvorgänge (Stoßlüftungen) sind davon nicht betroffen.