Inhalt:
Grenzwert für maßgeblichen Außenlärmpegel, kurzzeitige Lüftungsvorgänge
Richtlinie:
Punkt:
10.1.2
Frage:
Ist der in den Erläuternden Bemerkungen der OIB-Richtlinie 3 angeführte Grenzwert für den maßgeblichen Außenlärmpegel von 45 dB, ab dem eine natürliche Lüftung nicht mehr möglich ist, auch für kurzzeitige Lüftungsvorgänge gedacht?
Antwort:
Nein, kurzzeitige Lüftungsvorgänge (Stoßlüftungen) sind davon nicht betroffen.