Inhalt:
Marktüberwachung
Aufgabenbereiche
- Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte gemäß Bauproduktegesetzen der Länder in Verbindung mit EU-Verordnung 765/2008
- „Aktive Marktüberwachung“: Durchführung von jährlichen Marktüberwachungsprogrammen zu ca. 3-4 europäisch geregelten Produktgruppen, die der CE-Kennzeichnung unterliegen
- „Reaktive Marktüberwachung“: Behandlung von Hinweisen, Anzeigen und Beschwerden mit Informationen betreffend unzulässige Bauprodukte inklusive nicht europäisch geregelter Bauprodukte
- Kontrollen von Bauprodukten sowie deren Kennzeichnung und Dokumentation bei Wirtschaftsakteuren (Handel, Hersteller) sowie auf Baustellen
- Produktprüfungen hinsichtlich der deklarierten wesentlichen Eigenschaften und in Bezug auf Risiken, die mit den Produkten verbunden sind
- Aufforderung zu freiwilligen Korrekturmaßnahmen und erforderlichenfalls Durchsetzung von Korrekturmaßnahmen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens
- Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens bei der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde
- Beschränkende Maßnahmen (Untersagung der Bereitstellung, Rückruf, Beschlagnahme, Vernichtung von Produkten)
- Nationale und internationale Kooperation mit anderen Behörden
- Die Zuständigkeit der Baubehörde für die Ausführung und Verwendung im jeweiligen Bauvorhaben bleibt unberührt
Bautechnische Schwerpunkte
- Schadstoffe