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Marktüberwachung

Aufgabenbereiche

  • Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte gemäß Bauproduktegesetzen der Länder in Verbindung mit EU-Verordnung 765/2008
  • „Aktive Marktüberwachung“: Durchführung von jährlichen Marktüberwachungsprogrammen zu ca. 3-4 europäisch geregelten Produktgruppen, die der CE-Kennzeichnung unterliegen
  • „Reaktive Marktüberwachung“: Behandlung von Hinweisen, Anzeigen und Beschwerden mit Informationen betreffend unzulässige Bauprodukte inklusive nicht europäisch geregelter Bauprodukte
  • Kontrollen von Bauprodukten sowie deren Kennzeichnung und Dokumentation bei Wirtschaftsakteuren (Handel, Hersteller) sowie auf Baustellen
  • Produktprüfungen hinsichtlich der deklarierten wesentlichen Eigenschaften und in Bezug auf Risiken, die mit den Produkten verbunden sind
  • Aufforderung zu freiwilligen Korrekturmaßnahmen und erforderlichenfalls Durchsetzung von Korrekturmaßnahmen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens
  • Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens bei der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde
  • Beschränkende Maßnahmen (Untersagung der Bereitstellung, Rückruf, Beschlagnahme, Vernichtung von Produkten)
  • Nationale und internationale Kooperation mit anderen Behörden
  • Die Zuständigkeit der Baubehörde für die Ausführung und Verwendung im jeweiligen Bauvorhaben bleibt unberührt

 

Bautechnische Schwerpunkte

  • Schadstoffe